Freigabe und Freimessung

uneingeschränkte Freigabe fester Stoffe nach § 29 StrlSchV i.V. mit Anlage III Tabelle 1 Spalten 5 und 6, einschließlich Entsorgungsmanagement

eingeschränkte Freigabe fester Stoffe nach § 29 StrlSchVi.V. mit Anlage III Tabelle 1 Spalten 9a, 9c (Deponie) Spalten 9b, 9d (Verbrennung) einschließlich demEntsorgungsmanagement

eingeschränkte Freigabe von Metallschrott zur Recyklierung nach § 29 StrlSchV i.V. mit Anlage III Tabelle 1 Spalten 10a einschließlich dem Entsorgungsmanagement
zweckgerichtete Freigabe: Metallrezyklierung
